LERNCOACHES Agentur für Einzelnachhilfe
LERNCOACHES erbringt Einzelnachhilfe-Lehreinheiten (in der Regel 90 oder 120 Minuten) gegenüber den Auftraggebern. LERNCOACHES bedient sich dabei der Mitarbeit von freiberuflichen Nachhilfelehrern (Coaches). Die Coaches führen die Lehreinheiten bei den Auftraggebern durch. Die Auftraggeber können die Unterrichtstermine im Rahmen der Vertragsdauer frei mit den Coaches vereinbaren. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei grundsätzlich an den schulischen Lehrplänen und den gemeinsamen Absprachen und Zielen.
I. Geltungsbereich:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen LERNCOACHES und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber erkennt LERNCOACHES nicht an, es sei denn, LERNCOACHES hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Vertragsschluss:
1. Die Angebote von LERNCOACHES sind freibleibend, das heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Auftraggeber zu verstehen.
2. Nach der telefonischen oder schriftlichen Anfrage des Auftraggebers prüft LERNCOACHES die Verfügbarkeit eines geeigneten Coaches. Bei entsprechender Verfügbarkeit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Coach in einem für beide Seiten kostenlosen und unverbindlichen Treffen in den Räumen des Auftraggebers kennenzulernen. Beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt, findet im Rahmen dieses Treffens der Vertragsschluss statt. Der Auftraggeber erteilt LERNCOACHES ein Mandat über mindestens vier Lehreinheiten über 90 oder 120 Minuten. Die dafür anfallenden Unterrichtskosten enthalten die notwendigen Bearbeitungs- und Verwaltungskosten sowie das Honorar des Coaches. Derzeit erhebt der Gesetzgeber für die von LERNCOACHES erbrachten Leistungen keine Mehrwertsteuer. Sollte dies geändert werden, erhöhen sich die Unterrichtskosten um diesen Betrag. Das gilt auch für laufende Verträge ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung. Aufnahme- und/oder Vermittlungsgebühren werden von LERNCOACHES nicht erhoben.
III. Begleichung der Unterrichtskosten:
1. Einzugsermächtigung:
Die Zahlung der Unterrichtskosten erfolgt grundsätzlich im Voraus für mindestens 4 Termine. Der Auftraggeber ermächtigt LERNCOACHES widerruflich, die Unterrichtskosten entsprechend der vertraglich vereinbarten Einzugsermächtigung von einem durch den Auftraggeber zu benennenden Girokonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Kann eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 10,00 € fällig. Der Nachweis des geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber offen. LERNCOACHES und seine Coaches sind berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungseingang die Unterrichtsleistung zu verweigern.
2. Zahlungsverzug:
Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Auftraggeber eine Pauschale von je 3,00 € ab dem zweiten Mahnschreiben berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber offen.
3. Zahlung durch Überweisung:
Eine Zahlung durch Überweisung ist grundsätzlich nicht möglich.
4. Barzahlung:
Einer Barzahlung stimmt LERNCOACHES nur dann zu, wenn der Auftraggeber bereit ist, die Unterrichtskosten komplett im Voraus zu entrichten.
IV. Ablauf der Lehreinheiten
1. Der Auftraggeber bucht bei Vertragsabschluss mindestens vier Lehreinheiten über 90 oder 120 Minuten. Die Unterrichtung beginnt, wenn die jeweils fälligen Nachhilfegebühren beglichen sind.
2. Nach Erbringung von jeweils vier Lehreinheiten rechnet der Coach gegenüber LERNCOACHES ab. Kann der Unterrichtsteilnehmer einen vereinbarten Termin nicht einhalten, muss der Coach unverzüglich, mindestens jedoch bis 18:00 Uhr am Vortage des Termins, darüber informiert werden. Anderenfalls gilt dieser Termin als abgehalten. Dies gilt nicht bei plötzlicher Krankheit des Unterrichtsteilnehmers oder Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes.
3. Ist der Vertrag erfüllt, verlängert er sich automatisch um mindestens weitere vier Termine, längstens jedoch bis zum Ende des jeweils aktuellen Schuljahres.
V. Wechsel des Coaches durch LERNCOACHES
1. LERNCOACHES behält sich in Ausnahmefällen vor, den Coach während der Vertragslaufzeit auszutauschen.
2. Im Falle des Wechsels räumt LERNCOACHES dem Auftraggeber die Möglichkeit eines neuerlichen kostenlosen Kennenlernens ein.
VI. Wechsel des Coaches durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann durch schriftliche oder mündliche Mitteilung unter Nennung von nachvollziehbaren Gründen einen Wechsel beantragen, wenn der Coach widerwarten nicht den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
2. Im Fall des Wechsels räumt LERNCOACHES dem Auftraggeber die Möglichkeit eines neuerlichen kostenlosen Kennenlernens ein.
VII. Beendigung der Zusammenarbeit
1. Dem Auftraggeber steht es frei, den Unterricht zum Ende von vier Lehreinheiten ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Er hat LERNCOACHES jedoch darüber mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich per Brief, E-Postbrief in Kenntnis zu setzen.
2. Wenn der Auftraggeber den Unterricht mit der von LERNCOACHES vermittelten Lehrkraft fortsetzt, ohne dies gegenüber LERNCOACHES abzurechnen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, einen Verlustausgleich in Höhe von € 300,00 an LERNCOACHES zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber offen.
VIII. Datennutzung und Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich durch den Vertragsschluss mit den nachfolgenden Regelungen zur Verwendung seiner persönlichen Daten durch LERNCOACHES einverstanden.
2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in elektronischer Form gespeichert werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter Interessen von LERNCOACHES erhoben, verarbeitet und genutzt.
3. LERNCOACHES ist berechtigt, die erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte (z.B. Coaches) weiterzugeben. Eine kommerzielle oder nichtkommerzielle Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.